Zum Hauptinhalt springen
PALIOR Logo

Widerrufsrecht nutzen

Wann dir als Verbraucher ein Widerruf zusteht, wie du ihn erklärst und was danach passiert.

24. August 20262 Min. Lesezeit42 Aufrufe

Als Verbraucher hast du bei online geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Der Widerruf ist etwas anderes als eine Kündigung.

Widerruf oder Kündigung

MerkmalWiderrufKündigung
ZeitpunktInnerhalb von vierzehn Tagen nach VertragsschlussJederzeit zur Frist
WirkungDer Vertrag gilt als nie geschlossenDer Vertrag endet zum Laufzeitende
BegründungNicht nötigNicht nötig
Gilt fürVerbraucherAlle Kunden

Frist

Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss und beträgt vierzehn Tage. Es genügt, wenn du den Widerruf innerhalb dieser Frist absendest.

Widerruf erklären

Der einfachste Weg ist das Formular unter Vertrag widerrufen auf unserer Website. Du gibst dort an:

  • Deine E-Mail-Adresse
  • Welcher Vertrag betroffen ist
  • Deine Kundennummer
  • Optional eine kurze Anmerkung

Du bekommst sofort eine Bestätigung per E-Mail. Sie ist dein Nachweis. Alternativ kannst du den Widerruf formlos per E-Mail oder Brief erklären.

Wichtige Ausnahme bei Domains

Bei Domains erlischt das Widerrufsrecht mit der Registrierung. Eine registrierte Domain lässt sich bei der Vergabestelle nicht zurückgeben. Prüfe deine Wunschdomain deshalb sorgfältig, bevor du bestellst.

Bereits genutzte Leistungen

Hast du ausdrücklich zugestimmt, dass wir sofort mit der Leistung beginnen, und widerrufst du danach, schulden wir dir die Erstattung abzüglich eines anteiligen Betrags für den bereits genutzten Zeitraum.

Nach dem Widerruf

  1. Wir bestätigen den Eingang.
  2. Der Vertrag wird rückabgewickelt.
  3. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, in der Regel über denselben Zahlungsweg.
  4. Die zugehörigen Dienste werden abgeschaltet.

Sichere vorher alle Daten, die du behalten möchtest.

Für Geschäftskunden

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Verbraucher. Für Verträge, die du im Rahmen deiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit abschließt, greift es nicht. Es gelten dann die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

War dieser Artikel hilfreich?