Zum Hauptinhalt springen
PALIOR Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Palior UG (haftungsbeschränkt) · Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Palior UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Palior") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde") über Leistungen in den Bereichen Domainregistrierung, Webhosting, Server- und Cloud-Leistungen, E-Mail-Dienste, Wartungs- und Managed-Service-Leistungen sowie sonstige IT-Systemhaus-Dienstleistungen. Für Leistungen, die Palior auf Grundlage eines gesonderten Vertrags erbringt, gelten vorrangig die dort getroffenen Regelungen.

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Für bereits bestehende Verträge gilt § 33 (Änderungen dieser AGB).

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.4 Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Ergänzende Sonderregelungen für Unternehmer enthält § 29.

1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Palior stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Palior in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.6 „Kundenportal" bezeichnet den passwortgeschützten Kundenbereich von Palior, über den der Kunde seine Verträge, Leistungen, Rechnungen und Vertragsdokumente einsehen und verwalten kann. „Textform" bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB); hierzu zählen insbesondere E-Mail und Erklärungen über das Kundenportal.


§ 2 Vertragsdokumente und Rangfolge

2.1 Das Vertragsverhältnis bestimmt sich nach den folgenden Dokumenten in der genannten Reihenfolge ihrer Geltung:

  1. individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Palior und dem Kunden;

  2. die Bestellbestätigung bzw. das Auftragsformular einschließlich der dort genannten Leistungsbeschreibung, Preise und Laufzeiten;

  3. ein zwischen den Parteien geschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 30);

  4. besondere Leistungsbeschreibungen und Produktdatenblätter der jeweils gebuchten Leistung;

  5. diese AGB;

  6. die Registrierungsbedingungen und Vergaberichtlinien der jeweiligen Domain-Vergabestelle, soweit Domainleistungen betroffen sind (§ 20).

2.2 Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 3 Kundenkonto, Registrierung und Unternehmensprüfung

3.1 Die Inanspruchnahme der Leistungen setzt ein Kundenkonto voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht; Palior kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3.2 Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Änderungen von Name, Firma, Anschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, Vertretungsverhältnissen oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind Palior unverzüglich über das Kundenportal mitzuteilen.

3.3 Der Kunde muss bei Registrierung und Vertragsschluss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Verträge mit Minderjährigen kommen nicht zustande.

3.4 Handelt der Kunde für ein Unternehmen, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, sichert die handelnde Person zu, zur Vertretung berechtigt zu sein. Palior kann einen Nachweis der Vertretungsberechtigung sowie Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Unterlagen verlangen.

3.5 Palior ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft, die Identität und die angegebenen Unternehmensdaten eines Kunden zu überprüfen, insbesondere bei Neuanlage eines Geschäftskundenkontos, bei Anhaltspunkten für unrichtige Angaben oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Während einer laufenden Prüfung kann Palior das Kundenkonto

a) teilweise beschränken: Neue Bestellungen sind nicht möglich, bestehende Leistungen laufen unverändert weiter; oder b) vollständig beschränken: Das Konto ist gesperrt, der Kunde kann lediglich die angeforderten Unterlagen einreichen.

Eine Kontobeschränkung betrifft nur den Zugang zum Kundenportal und die Bestellmöglichkeit; die vertraglich geschuldeten Leistungen bleiben technisch aktiv, sofern nicht zugleich eine Sperrung nach § 8 erfolgt. Die Beschränkung ist auf den zur Prüfung erforderlichen Zeitraum begrenzt. Palior informiert den Kunden über Anlass, Umfang und die zur Aufhebung erforderlichen Unterlagen und entscheidet unverzüglich nach deren vollständigem Eingang. Wird die Prüfung negativ beschieden, ist Palior zur außerordentlichen Kündigung nach § 6 berechtigt. Der Kunde hat während der Prüfungsdauer keinen Anspruch auf Vergütungsminderung, soweit die Leistungen unverändert weiterlaufen.

3.6 Zugangsdaten, Zwei-Faktor-Verfahren und Passkeys sind vom Kunden geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für die unter seinen Zugangsdaten vorgenommenen Handlungen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Ein Verdacht auf Missbrauch ist Palior unverzüglich mitzuteilen.

3.7 Richtet der Kunde weiteren Personen Zugriff auf sein Kundenkonto ein, stehen deren Handlungen den eigenen Handlungen des Kunden gleich. Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffsrechte ausgeschiedener Personen unverzüglich zu entziehen.

3.8 Der Kunde kann die Löschung oder Deaktivierung seines Kundenkontos jederzeit verlangen, soweit keine laufenden Verträge, offenen Forderungen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung des Kundenkontos ersetzt keine Kündigung bestehender Verträge.


§ 4 Vertragsschluss, Vertragstext und Vertragssprache

4.1 Die Darstellung von Leistungen im Online-Shop, auf der Website oder in Angeboten von Palior stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

4.2 Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Palior die Bestellung ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung in Textform versendet oder mit der Leistungserbringung beginnt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

4.3 Individuelle Angebote von Palior sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

4.4 Palior speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Kunden zusammen mit den bei Vertragsschluss gültigen AGB in Textform sowie dauerhaft im Kundenportal zur Verfügung.

4.5 Vertragssprache ist Deutsch.

4.6 Wird ein Vertrag durch einen Außendienst- oder Vertriebsmitarbeiter von Palior vermittelt, kommt er ebenfalls erst mit Annahme durch Palior zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch Palior.


§ 5 Vertragslaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung

5.1 Laufzeit, Abrechnungszeitraum und Kündigungsfristen der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Bestellbestätigung und werden dem Kunden vor Vertragsschluss sowie in der Vertragsübersicht im Kundenportal angezeigt.

5.2 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Bestellbestätigung und kann je nach Leistung, Angebot und Vereinbarung unterschiedlich sein. Ist dort keine Mindestvertragslaufzeit ausgewiesen, beträgt sie für Domains und andere Dauerschuldverhältnisse zwölf (12) Monate.

5.3 (Verbraucher) Verträge mit Verbrauchern verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Nach der Verlängerung kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 312k Abs. 2 BGB).

5.4 (Unternehmer) Verträge mit Unternehmern verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils um den im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in der Bestellbestätigung ausgewiesenen Verlängerungszeitraum, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Ist dort kein Verlängerungszeitraum ausgewiesen, verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf (12) Monate. Die Kündigungsfrist ergibt sich ebenfalls aus den vorgenannten Unterlagen; ist dort keine Frist ausgewiesen, beträgt sie einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Abweichende individuelle Vereinbarungen über Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist gehen vor (§ 2.1).

5.5 Die Kündigung kann über die Kündigungsfunktion im Kundenportal, über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche oder in Textform an kontakt@palior.com erklärt werden. Palior bestätigt den Zugang der Kündigung sowie den Beendigungszeitpunkt in Textform.

5.6 Für einzelne Leistungen, insbesondere Zusatzleistungen (§ 22), kann abweichend eine Kündigung zum Monatsende oder mit sofortiger Wirkung vorgesehen sein. Die jeweils geltende Kündigungsregel wird dem Kunden vor der Buchung und im Kundenportal angezeigt.

5.7 Ein Vertrag kann teilweise gekündigt werden, soweit die gekündigte Leistung eigenständig abrechenbar ist und die verbleibenden Leistungen ohne sie technisch und wirtschaftlich sinnvoll fortgeführt werden können.

5.8 Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach der Vertragsbeendigung werden anteilig erstattet, sofern die Beendigung nicht auf einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch Palior beruht.


§ 6 Außerordentliche Kündigung

6.1 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

6.2 Ein wichtiger Grund für Palior liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde mit der Zahlung von Entgelten in Höhe von mindestens zwei Abrechnungsperioden oder eines nicht unerheblichen Betrags in Verzug ist und trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist und Kündigungsandrohung nicht zahlt; b) der Kunde gegen § 13 (Zulässige Nutzung) verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht unverzüglich abstellt oder eine Abmahnung wegen der Schwere des Verstoßes entbehrlich ist, insbesondere bei strafbaren Inhalten, Angriffen auf die Systeme von Palior oder Dritten oder erheblichen Sicherheitsgefährdungen; c) der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen (§ 12) trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht erbringt und Palior die Leistung deshalb nicht vertragsgemäß erbringen kann; d) der Kunde bei Vertragsschluss oder während der Vertragslaufzeit vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, insbesondere zu Identität, Unternehmereigenschaft, Anschrift oder Zahlungsdaten; e) eine Unternehmensprüfung nach § 3.5 negativ abgeschlossen wird; f) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, soweit gesetzlich zulässig; g) eine Vertragspause nach § 7 länger als sechs (6) Monate andauert und der Pausegrund vom Kunden zu vertreten ist.

6.3 Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor, wenn Palior eine wesentliche Vertragspflicht wiederholt oder trotz angemessener Fristsetzung nicht erfüllt oder die Verfügbarkeit nach § 10 über einen erheblichen Zeitraum wesentlich unterschritten wird.

6.4 Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform und ist zu begründen.

6.5 Kündigt Palior aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Anspruch von Palior auf die bis zum regulären Vertragsende geschuldete Vergütung als Schadensersatz bestehen; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

6.6 Sonderkündigungsrechte des Kunden nach § 9.4 (Leistungsänderungen), § 15.5 (Preisanpassung) und § 33.3 (AGB-Änderungen) bleiben unberührt.


§ 7 Vertragspause

7.1 Ein Vertrag kann vorübergehend pausiert werden. Während einer Pause besteht das Vertragsverhältnis fort; Leistungserbringung und Abrechnung richten sich nach den Absätzen 7.3 und 7.4. Palior weist die Pausierung, ihren Grund, ihre Auswirkungen sowie das voraussichtliche Ende im Kundenportal aus und informiert den Kunden in Textform.

7.2 Eine Pausierung kommt insbesondere in Betracht bei

a) Zahlungsverzug, bis die offene Forderung ausgeglichen ist; b) fehlende Mitwirkung des Kunden (§ 12), bis er die erforderliche Mitwirkungshandlung erbracht hat; c) laufende Prüfung, insbesondere eine Missbrauchs-, Sicherheits- oder Unternehmensprüfung, bis diese abgeschlossen ist; d) Kundenwunsch, nach vorheriger Vereinbarung zwischen Palior und dem Kunden.

Ein Anspruch des Kunden auf Pausierung auf eigenen Wunsch (Buchstabe d) besteht nicht; die Pausierung setzt eine Vereinbarung in Textform voraus.

7.3 Für die Dauer der Pause wird bei Vertragsschluss oder bei Anordnung der Pause festgelegt, ob die Leistungen

a) vollständig gesperrt werden und nicht erreichbar sind, b) eingeschränkt verfügbar bleiben oder c) unverändert weiterlaufen.

Palior wählt die Maßnahme, die zur Erreichung des Pausezwecks erforderlich und für den Kunden am wenigsten belastend ist.

7.4 Ebenso wird für die Dauer der Pause festgelegt, ob

a) die Abrechnung regulär weiterläuft, was insbesondere gilt, wenn die Leistungen weiterlaufen oder der Kunde die Pause zu vertreten hat, oder b) die Abrechnung ausgesetzt wird; in diesem Fall werden für den Pausezeitraum keine neuen Rechnungen erstellt und keine Beträge eingezogen.

Die Abrechnung läuft nur dann weiter, wenn die Leistungen unverändert weiterlaufen oder eingeschränkt verfügbar bleiben oder der Kunde den Pausegrund zu vertreten hat. Sind die Leistungen vollständig gesperrt und hat der Kunde den Pausegrund nicht zu vertreten, wird die Abrechnung für die Dauer der Pause ausgesetzt. Bereits entstandene und offene Forderungen bleiben in beiden Fällen bestehen und fällig.

7.5 Wird die Abrechnung ausgesetzt, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit um die Dauer der Pause, sofern der Kunde den Pausegrund zu vertreten hat oder die Pause auf seinen Wunsch erfolgt ist. In allen übrigen Fällen sowie bei fortlaufender Abrechnung bleibt die Laufzeit unverändert.

7.6 Die Pause endet mit Wegfall des Pausegrundes, spätestens zum mitgeteilten geplanten Enddatum. Beruht die Pause auf Zahlungsverzug, wird der Vertrag nach vollständigem Zahlungseingang automatisch wieder aktiviert, sofern dies im Kundenportal so ausgewiesen ist; andernfalls erfolgt die Reaktivierung unverzüglich nach Prüfung des Zahlungseingangs. Für die Wiederinbetriebnahme gesperrter Leistungen kann eine angemessene technische Bearbeitungszeit erforderlich sein.

7.7 Kosten für die Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung von Leistungen, die infolge einer vom Kunden zu vertretenden Pause abgebaut werden mussten, kann Palior nach tatsächlichem Aufwand berechnen. Der Kunde wird hierauf vor Durchführung hingewiesen.

7.8 Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung bleibt während einer Pause unberührt. Eine Pause verlängert die Kündigungsfrist nicht.

7.9 Leistungen, die Palior gegenüber Dritten dauerhaft schuldet, lassen sich nicht aussetzen. Dazu zählen insbesondere Domainregistrierungen, Lizenzen und SSL-Zertifikate. Für sie läuft die Abrechnung auch während einer Pause weiter. Der Kunde wird auf betroffene Leistungen vor der Pausierung hingewiesen.

7.10 Während einer Pause bleiben die Daten des Kunden erhalten. § 24.4 (Löschung nach Vertragsende) findet auf pausierte Verträge keine Anwendung.


§ 8 Sperrung von Leistungen

8.1 Palior ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei

a) Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung; b) begründetem Verdacht auf missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung; c) Verstößen gegen § 13; d) einer konkreten Gefahr für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme von Palior oder Dritter; e) behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen; f) Hinweisen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder vergleichbarer Stellen auf sicherheitsrelevante Vorfälle, die die Systeme des Kunden betreffen.

8.2 Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Zeitraum zu beschränken. Palior informiert den Kunden unverzüglich über Grund und Umfang der Sperrung, und zwar vorab, soweit die Art des Sperrgrundes das zulässt.

8.3 Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei laufenden Angriffen, Schadsoftwareverbreitung oder unmittelbarer Gefährdung Dritter, kann die Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

8.4 Für die Dauer einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt die Vergütungspflicht bestehen.

8.5 Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund nachweislich entfallen ist. Palior kann für die Entsperrung nach einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung ein angemessenes Entgelt nach der jeweils gültigen Preisliste verlangen.


8.6 Bei Maßnahmen, die sich gegen vom Kunden bereitgestellte Inhalte richten, gelten ergänzend die Begründungs-, Melde- und Beschwerdeverfahren nach § 14.

§ 9 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

9.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung und der Bestellbestätigung. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen und Anpreisungen stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.

9.2 Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Stand der Technik. Palior schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss und Zahlungseingang, soweit die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden vorliegen.

9.3 Palior ist berechtigt, die Leistungen technisch weiterzuentwickeln, an den Stand der Technik anzupassen und zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, der Vertragszweck nicht gefährdet wird und der Leistungsumfang nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden verändert wird. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die aus Sicherheitsgründen, wegen geänderter gesetzlicher Anforderungen oder wegen Änderungen bei Vorlieferanten erforderlich sind.

9.4 Werden wesentliche Leistungsmerkmale nachteilig geändert, teilt Palior dies dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

9.5 Palior ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (insbesondere Registrare, Rechenzentrumsbetreiber, Softwareanbieter) einzusetzen. Die Verantwortlichkeit von Palior gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.


9.6 Stellt Palior dem Kunden einen Mailserver, eine Mailserver-Instanz oder vergleichbare Infrastruktur zur Nutzung bereit, betreibt der Kunde den darauf laufenden E-Mail-Dienst eigenverantwortlich und bestimmt selbst über dessen Konfiguration, Nutzerkonten und Inhalte. Palior erbringt insoweit eine Bereitstellungs- und Betriebsleistung an der Infrastruktur und ist nicht Anbieter eines interpersonellen Telekommunikationsdienstes gegenüber den Nutzern des Kunden. Die Einhaltung der für den Betrieb eines solchen Dienstes geltenden Vorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes, sowie etwaige Mitwirkungs-, Auskunfts- und Sicherheitspflichten gegenüber Behörden obliegen dem Kunden.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Störungsbeseitigung

10.1 Palior erbringt die Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums (Router-Ausgang) zum öffentlichen Internet. Maßgeblich für die Berechnung sind die Messwerte der Überwachungssysteme von Palior. Als Ausfall gilt die vollständige Nichterreichbarkeit der Leistung; Beeinträchtigungen der Geschwindigkeit oder einzelner Funktionen gelten nicht als Ausfall.

10.2 Nicht als Ausfallzeit gelten Zeiten, in denen die Leistungen aus Gründen nicht erreichbar sind, die Palior nicht zu vertreten hat, insbesondere

a) höhere Gewalt (§ 32); b) Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden, seiner Software, seiner Konfiguration oder seiner Inhalte; c) Störungen von Netzen und Diensten Dritter außerhalb des Einflussbereichs von Palior; d) angekündigte Wartungsfenster nach 10.3; e) Sperrungen und Pausierungen nach §§ 7 und 8, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

10.3 Palior darf zur Wartung, Weiterentwicklung, Fehlerbehebung oder aus Sicherheitsgründen vorübergehende Unterbrechungen durchführen. Planbare Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus über das Kundenportal, die Statusseite oder per E-Mail angekündigt und, soweit zumutbar, in nutzungsschwache Zeiten gelegt.

10.4 Sicherheitskritische Notfallmaßnahmen kann Palior jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen. Der Kunde wird unverzüglich nachträglich informiert.

10.5 Störungen sind vom Kunden unverzüglich über die von Palior bereitgestellten Supportkanäle zu melden. Palior beginnt mit der Störungsbeseitigung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten. Weitergehende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind (§ 21).

10.6 Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit einer Leistung den Wert nach 10.1 im Kalenderjahr, kann der Kunde eine Gutschrift auf das Jahresentgelt der betroffenen Leistung verlangen, und zwar

a) bei einer Unterschreitung von bis zu einem (1) Prozentpunkt: 5 %, b) bei einer Unterschreitung von mehr als einem (1) bis zu drei (3) Prozentpunkten: 10 %, c) bei einer Unterschreitung von mehr als drei (3) Prozentpunkten: 20 %

des im betroffenen Kalenderjahr für diese Leistung gezahlten Nettoentgelts. Die Gutschrift ist innerhalb von acht (8) Wochen nach Ende des Kalenderjahres in Textform geltend zu machen.

10.7 Die Gutschrift nach 10.6 wird auf einen gesetzlichen Minderungsanspruch wegen derselben Unterschreitung angerechnet. Das gesetzliche Minderungsrecht sowie Schadensersatzansprüche nach § 26 bleiben unberührt.


§ 11 Mängelansprüche und Leistungsstörungen

11.1 Palior erbringt die Leistungen in der vereinbarten Beschaffenheit. Was vereinbart ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Bestellbestätigung (§ 9.1). Je nach Art der Leistung gilt Miet-, Werk- oder Dienstvertragsrecht. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch die folgenden Absätze ergänzt.

11.2 Der Kunde zeigt einen Mangel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an. Er beschreibt dabei, wie sich der Mangel äußert, und nennt, soweit er das kann, die Schritte zur Reproduktion. Für Unternehmer gilt zusätzlich die Rügepflicht nach § 29.7.

11.3 Angezeigte Mängel werden innerhalb angemessener Frist beseitigt. Palior wählt, ob sie den Mangel behebt oder eine gleichwertige Ersatzlösung bereitstellt. Eine zumutbare Umgehungslösung gilt vorläufig als Beseitigung, solange die Nutzbarkeit dadurch nicht wesentlich eingeschränkt ist und an einer dauerhaften Lösung gearbeitet wird.

11.4 Für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet Palior nicht ohne Verschulden. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 26 bleibt bestehen, insbesondere bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

11.5 Der Kunde darf einen Mangel nur dann selbst beseitigen und dafür Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB), wenn er den Mangel zuvor angezeigt und Palior erfolglos eine angemessene Frist gesetzt hat. Keiner Frist bedarf es, wenn die Sache besonders dringend ist oder Palior die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.

11.6 Besteht die Beeinträchtigung allein darin, dass die vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten wurde, gilt vorrangig die Gutschriftenregelung nach § 10.6 und § 10.7.

11.7 Bei Werkleistungen beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche zwölf (12) Monate nach Abnahme. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatzes oder Arglist, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; für sie gelten die gesetzlichen Fristen. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Fristen.

11.8 Kein Mangel liegt vor, wenn die Beeinträchtigung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt. Das ist insbesondere der Fall, wenn er die Leistung außerhalb der Leistungsbeschreibung einsetzt, sie fehlerhaft konfiguriert, eigene oder fremde Software fehlerhaft ist, er erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlassen hat (§ 12) oder die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von Palior liegt (§ 10.2). Stellt sich bei der Bearbeitung heraus, dass kein Mangel vorlag, kann Palior den entstandenen Aufwand zu den geltenden Stundensätzen berechnen, sofern der Kunde dies zu vertreten hat und vorab auf die mögliche Kostenpflicht hingewiesen wurde.


§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden

12.1 Der Kunde erbringt die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich, rechtzeitig und in dem erforderlichen Umfang. Hierzu gehören insbesondere:

a) die Bereitstellung erforderlicher Inhalte, Daten, Zugänge, Lizenzen und Freigaben; b) die Benennung eines Ansprechpartners sowie einer stets erreichbaren E-Mail-Adresse; c) die Mitwirkung bei Domain- und Providerwechseln, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Auth-Codes, DNS-Einträgen und Freigaben der abgebenden Stelle; d) die Prüfung und Freigabe von Zwischenergebnissen bei Projektleistungen innerhalb angemessener, von Palior gesetzter Fristen; e) die Aktualisierung der von ihm betriebenen Software, soweit nicht ausdrücklich ein Wartungs- oder Managed-Service-Vertrag dies umfasst; f) die Einhaltung angemessener Sicherheitsvorkehrungen für die eigenen Systeme und Zugänge.

12.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Palior kann den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach der jeweils gültigen Preisliste berechnen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12.3 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht, kann Palior den Vertrag nach § 7.2 b) pausieren oder nach § 6.2 c) außerordentlich kündigen.

12.4 (nur Unternehmer) Freigaben des Kunden gelten als erteilt, wenn der Kunde einem ausdrücklich als Freigabeaufforderung gekennzeichneten Zwischenergebnis nicht innerhalb der gesetzten Frist von mindestens zehn (10) Werktagen in Textform widerspricht. Auf diese Wirkung wird in der Aufforderung gesondert hingewiesen.


§ 13 Zulässige Nutzung, Inhalte und Missbrauch

13.1 Über die Systeme von Palior darf der Kunde keine rechtswidrigen, extremistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder sittenwidrigen Inhalte verbreiten, speichern oder zugänglich machen. Er lässt solche Inhalte auch nicht durch Dritte über seine Zugänge verbreiten.

13.2 Der Kunde veröffentlicht nur Inhalte, an denen er die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) besitzt oder zu deren Nutzung er berechtigt ist.

13.3 Untersagt sind ferner insbesondere:

a) der Versand unerlaubter Werbung (Spam) oder von Massen-E-Mails ohne Einwilligung der Empfänger; b) der Betrieb offener Mail-Relays, Proxys oder Dienste, die zum Missbrauch durch Dritte geeignet sind; c) Angriffe auf fremde Systeme, Portscans, Denial-of-Service-Angriffe, das Verbreiten von Schadsoftware sowie das Betreiben von Phishing-, Warez- oder Command-and-Control-Infrastruktur; d) das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder Ressourcengrenzen; e) eine Nutzung, die über das für den gebuchten Tarif vorgesehene Maß hinausgeht und die Funktionsfähigkeit der Systeme oder die Nutzung durch andere Kunden erheblich beeinträchtigt (Fair Use). Palior weist den Kunden auf eine solche Überschreitung hin und bietet ihm ein passendes Leistungspaket an, bevor Maßnahmen nach § 8 ergriffen werden, soweit dies nach der Schwere der Beeinträchtigung möglich ist.

13.4 Palior ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überwachen. Erlangt Palior Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder einer missbräuchlichen Nutzung, insbesondere durch Beschwerden Dritter, Abuse-Meldungen oder Hinweise des BSI, ist Palior berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren oder zu entfernen und Maßnahmen nach § 8 zu ergreifen. Palior wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm, soweit möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das dabei einzuhaltende Verfahren sowie die Rechtsbehelfe des Kunden regelt § 14.

13.5 Der Kunde ist verpflichtet, Palior über eine funktionierende Kontaktadresse für Abuse- und Sicherheitsmeldungen erreichbar zu bleiben und auf solche Meldungen unverzüglich zu reagieren.

13.6 (nur Unternehmer) Versendet der Kunde schuldhaft unerlaubte Werbe-E-Mails (Spam) oder lässt er deren Versand über seine Zugänge zu, verspricht er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe. Ihre Höhe bestimmt Palior nach billigem Ermessen. Im Streitfall überprüft das zuständige Gericht, ob die Höhe angemessen ist. Mehrere Verstöße innerhalb eines zusammenhängenden Versandvorgangs gelten als ein Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt möglich; die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Ansprüche sowie die Rechte aus §§ 6 und 8.

13.7 Für die Bearbeitung von Abuse-Vorgängen, die der Kunde zu vertreten hat, kann Palior den tatsächlich entstandenen Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.


§ 14 Meldung rechtswidriger Inhalte, Moderation und Beschwerden

14.1 Palior erbringt Hostingdienste im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste, im Folgenden DSA). Die nachfolgenden Bestimmungen setzen die dortigen Verfahrenspflichten um und gelten ergänzend zu den §§ 8 und 12.

14.2 Meldungen nach diesem Paragraphen sowie die Kommunikation mit Nutzerinnen und Nutzern richten Sie an dsa@palior.com. Unter derselben Adresse ist die Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, für die Europäische Kommission und für das Europäische Gremium für digitale Dienste erreichbar. Technische Missbrauchsmeldungen, etwa zu Angriffen, Schadsoftware oder unerlaubter Werbung, richten Sie an abuse@palior.com. Die Kommunikation ist in deutscher und englischer Sprache möglich. Über die genannten Adressen bieten wir keinen Support an.

14.3 Jede Person und jede Einrichtung kann Palior über die Kontaktstelle nach § 14.2 melden, dass über die Systeme von Palior bereitgestellte Inhalte rechtswidrig sind. Die Meldung soll enthalten:

a) eine hinreichend begründete Darlegung, warum die Inhalte rechtswidrig sind; b) die genaue elektronische Angabe des Speicherorts, insbesondere die vollständige URL; c) Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei Meldungen zu Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU; d) eine Erklärung, dass die meldende Person die Angaben nach bestem Wissen für richtig und vollständig hält.

Palior bestätigt den Eingang der Meldung unverzüglich und bearbeitet sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Über die getroffene Entscheidung und die verfügbaren Rechtsbehelfe wird die meldende Person unterrichtet. Ob bei der Bearbeitung automatisierte Mittel eingesetzt wurden, wird dabei mitgeteilt.

14.4 Erweisen sich Inhalte als rechtswidrig oder als Verstoß gegen § 13, kann Palior insbesondere

a) die betroffenen Inhalte entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren, b) ihre Sichtbarkeit einschränken, c) die betroffene Leistung nach § 8 sperren, d) Zahlungen zurückhalten oder e) das Vertragsverhältnis nach § 6 beenden.

Palior wählt die mildeste zur Abhilfe geeignete Maßnahme. Grundlage der Entscheidung sind die gesetzlichen Vorschriften, diese AGB und die von Palior angewandten Verfahren; automatisierte Mittel setzt Palior nur zur Erkennung, nicht als alleinige Grundlage einer Entscheidung über die Entfernung ein.

14.5 Beschränkt Palior die Bereitstellung von Inhalten des Kunden, so erhält der Kunde spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme eine klare und spezifische Begründung. Diese enthält Angaben zu Art und räumlichem Umfang der Maßnahme, zu ihrer Dauer, zu den zugrunde liegenden Tatsachen und Umständen, zum Einsatz automatisierter Mittel, zur herangezogenen Rechts- oder Vertragsgrundlage sowie zu den Rechtsbehelfen nach 14.6 und 91.7. Eine Begründung unterbleibt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere bei irreführenden Inhalten großen Umfangs oder auf Anordnung einer Behörde.

14.6 Der Kunde kann gegen eine Maßnahme nach 14.4 innerhalb von sechs (6) Monaten nach Zugang der Begründung unentgeltlich Beschwerde einlegen, elektronisch an die Kontaktstelle nach 91.2. Palior bearbeitet Beschwerden zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür. Die Entscheidung über die Beschwerde wird nicht ausschließlich automatisiert getroffen. Erweist sich die Beschwerde als begründet, hebt Palior die Maßnahme unverzüglich auf und teilt dem Kunden die Entscheidung mit.

14.7 Der Kunde kann zur Beilegung von Streitigkeiten über Entscheidungen nach 14.4 eine nach Artikel 21 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Die Entscheidungen dieser Stellen sind nicht bindend. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt. § 36.4 bleibt hiervon unberührt und betrifft ausschließlich die Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

14.8 Stellt ein Kunde häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereit, kann Palior die Erbringung der Leistungen nach vorheriger Verwarnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen. Ebenso kann Palior die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden solcher Personen aussetzen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen. Palior berücksichtigt dabei Anzahl, Schwere und Verhältnis der betreffenden Vorgänge.

14.9 Meldungen und Entfernungsanordnungen nach der Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte richten Sie an tco-vo@palior.com. Palior entfernt terroristische Inhalte oder sperrt den Zugang zu ihnen innerhalb einer Stunde nach Zugang einer Entfernungsanordnung und informiert den betroffenen Kunden nach Maßgabe der Verordnung.

14.10 Erhält Palior eine Anordnung einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte oder zur Erteilung von Auskünften, setzt Palior diese um und informiert den Kunden über die Anordnung und die ergriffenen Maßnahmen, sobald dies rechtlich zulässig ist.


§ 15 Preise, Preisanpassung und Einführungspreise

15.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise.

15.2 Alle auf der Website, im Shop und im Bestellprozess ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das gilt gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern gleichermaßen. Ein Preis versteht sich nur dann zuzüglich Umsatzsteuer, wenn er ausdrücklich als Nettopreis gekennzeichnet ist; das kann insbesondere in individuellen Angeboten der Fall sein. In der Rechnung wird die enthaltene Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

15.3 (Unternehmer) Ist ein Unternehmer außerhalb Deutschlands ansässig und greift für die Leistung das Reverse-Charge-Verfahren, stellt Palior den Nettobetrag ohne deutsche Umsatzsteuer in Rechnung; die Steuerschuld geht auf den Kunden über. Der Kunde gibt hierfür eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an und teilt Änderungen unverzüglich mit. Erweist sich eine Angabe als unrichtig oder entfällt die Voraussetzung des Verfahrens, kann Palior die entstandene Umsatzsteuer nachbelasten.

15.4 Einmalige Einrichtungs-, Setup- und Aufwandsentgelte werden gesondert ausgewiesen und sind mit Vertragsschluss fällig.

15.5 Palior ist berechtigt, die Preise für Dauerschuldverhältnisse frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und höchstens einmal je Zwölfmonatszeitraum anzupassen, soweit sich die Kosten für die Leistungserbringung ändern, insbesondere Einkaufs-, Lizenz-, Energie-, Personal- oder Rechenzentrumskosten sowie Entgelte von Vergabestellen und Vorlieferanten. Kostensenkungen sind im gleichen Umfang zu berücksichtigen. Palior teilt die Anpassung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt der angepasste Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.

15.6 Bei entsprechend gekennzeichneten Angeboten gilt für eine im Bestellprozess ausgewiesene Anzahl von Abrechnungszeiträumen ein vergünstigter Einführungspreis. Nach Ablauf des Einführungszeitraums wird ohne erneute Bestellung und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden automatisch der bei Vertragsschluss angezeigte reguläre Preis für den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum berechnet. Der reguläre Folgepreis, die Dauer des Einführungszeitraums und der Zeitpunkt der automatischen Preisumstellung werden dem Kunden vor Vertragsschluss sowie in der Vertragsübersicht im Kundenportal transparent angezeigt. Die Regelungen zu Laufzeit und Kündigung (§ 5) sowie zur Preisanpassung (15.5) bleiben unberührt.

15.7 Rabatte, Aktionspreise und Gutscheine gelten nur für den jeweils ausgewiesenen Zeitraum und die ausgewiesene Leistung. Sie sind nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, und werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden nicht anteilig erstattet.


§ 16 Rechnungsstellung, Zahlung und Zahlungsarten

16.1 Die Vergütung ist im Voraus für den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

16.2 Rechnungen werden elektronisch erstellt und dem Kunden im Kundenportal bereitgestellt sowie per E-Mail übersandt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Gegenüber Unternehmern ist Palior berechtigt, Rechnungen im strukturierten elektronischen Format (E-Rechnung) auszustellen; der Kunde stellt sicher, dass er solche Rechnungen empfangen kann.

16.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

16.4 Es gelten die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Palior ist berechtigt, einzelne Zahlungsarten für bestimmte Bestellungen oder Kunden auszuschließen, insbesondere auf Grundlage einer Bonitätsprüfung, bei Zahlungsstörungen in der Vergangenheit oder bei einem erhöhten Ausfallrisiko.

16.5 Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, beträgt die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mindestens einen (1) Kalendertag vor Belastung. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung.

16.6 Palior ist berechtigt, zur Absicherung eines berechtigten Interesses bei Vertragsschluss und bei Zahlungsstörungen Bonitätsinformationen einzuholen und intern eine Risikobewertung vorzunehmen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

16.7 Palior kann dem Kundenkonto Guthaben gutschreiben, insbesondere aus Erstattungen, Gutschriften, Prämien oder Provisionen. Guthaben werden vorrangig mit fälligen Forderungen verrechnet. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur nach vollständiger Beendigung aller Verträge und Ausgleich sämtlicher offener Forderungen; Palior kann eine Auszahlung von der Vorlage einer Bankverbindung des Kunden abhängig machen.

16.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.


16.9 Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht (8) Wochen nach deren Zugang in Textform zu erheben. Erhebt er innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Palior weist in jeder Rechnung auf die Frist und die Folgen ihrer Versäumung hin.

§ 17 Zahlungsverzug, Mahnwesen, Forderungsweitergabe und Inkasso

17.1 Zahlt der Kunde nicht bis zum Fälligkeitstermin, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein, sofern hierauf in der Rechnung hingewiesen wurde.

17.2 Palior mahnt offene Forderungen in Textform in mehreren Stufen. Die Mahnläufe können automatisiert erfolgen; Palior stellt jede Zahlungserinnerung und Mahnung zusätzlich im Kundenportal bereit. Der jeweils erreichte Mahnstatus, der offene Betrag und die gesetzte Zahlungsfrist werden dort ausgewiesen.

17.3 Palior ist berechtigt, folgende Beträge zu berechnen:

a) für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs eine Mahnpauschale in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens jedoch 5,00 EUR; b) gegenüber Unternehmern zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR; c) Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, gegenüber Verbrauchern fünf (5) Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun (9) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz; d) die Entgelte, die Palior von seinem Zahlungsdienstleister oder dem beteiligten Kreditinstitut für eine Rücklastschrift oder Rückbuchung berechnet werden (17.4); e) die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der Kosten eines beauftragten Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts nach 15.7.

Dem Kunden bleibt bei allen Pauschalen der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Palior bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

17.4 Wird eine Lastschrift zurückgegeben oder eine Zahlung zurückgebucht und hat der Kunde dies zu vertreten, gibt Palior das Entgelt an ihn weiter, das der Zahlungsdienstleister oder das beteiligte Kreditinstitut Palior hierfür belastet. Zu vertreten hat der Kunde die Rückgabe insbesondere bei unzureichender Kontodeckung, bei einem erloschenen Konto, bei einem unberechtigten Widerspruch und bei einer unberechtigten Rückbuchungsanforderung. Palior gibt dieses Entgelt unverändert und ohne Aufschlag weiter; ein eigener Bearbeitungszuschlag wird nicht erhoben.

17.4.1 Die Höhe des weiterberechneten Entgelts richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis des eingesetzten Zahlungsdienstleisters. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser AGB beträgt es 25,00 EUR je Vorgang. Ändert der Zahlungsdienstleister sein Entgelt, gilt der geänderte Betrag ab dem Zeitpunkt der Änderung; § 15.5 findet hierauf keine Anwendung, da es sich nicht um ein Entgelt für eine Leistung von Palior, sondern um die Weitergabe eines konkret angefallenen Fremdaufwands handelt.

17.4.2 Palior weist das weiterberechnete Entgelt in einer gesonderten Rechnung aus und benennt darin den zugrunde liegenden Vorgang. Auf Verlangen des Kunden legt Palior die entsprechende Belastung des Zahlungsdienstleisters in geeigneter Form nach. Weist der Kunde nach, dass ein Entgelt nicht oder nur in geringerer Höhe angefallen ist oder dass er die Rückgabe nicht zu vertreten hat, entfällt der Anspruch beziehungsweise ermäßigt er sich entsprechend; bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder gutgeschrieben.

17.4.3 Nach einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder Rückbuchung ist Palior berechtigt, die betroffene Zahlungsart für diesen Kunden künftig auszuschließen und ihn auf andere Zahlungsarten zu verweisen (§ 16.4). Bei einer unberechtigten Rückbuchung lebt die ursprüngliche Forderung in voller Höhe wieder auf; sie wird mit Zugang der Rückbuchungsmitteilung erneut fällig.

17.5 Bei Zahlungsverzug ist Palior berechtigt, Leistungen nach § 8 zu sperren, den Vertrag nach § 7 zu pausieren oder nach § 6 außerordentlich zu kündigen. Ferner kann Palior weitere Bestellungen des Kunden ablehnen und offene Beträge mit bestehendem Guthaben (§ 16.7) verrechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

17.6 Palior ist berechtigt, nach erfolgloser Mahnung Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zur Einziehung an einen Inkassodienstleister, einen Rechtsanwalt oder ein Forderungsmanagement-Unternehmen zu übergeben. Der Kunde wird über eine Abtretung oder Übergabe in Textform informiert. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können ab Zugang dieser Mitteilung nur noch an die dort benannte Stelle geleistet werden.

17.7 Zur Durchsetzung der Forderung ist Palior berechtigt, die hierfür erforderlichen Daten an den beauftragten Dienstleister zu übermitteln, insbesondere Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer, Rechnungs- und Vertragsdaten, den offenen Betrag, angefallene Gebühren und Zinsen, den Mahnverlauf sowie die Kontaktdaten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der wirtschaftlichen Durchsetzung offener Forderungen. Der beauftragte Dienstleister ist berechtigt, die Forderung einschließlich der gesetzlich erstattungsfähigen Verzugs-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten sowie der Verzugszinsen im eigenen Namen oder im Namen von Palior geltend zu machen. Die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten richtet sich nach den gesetzlichen Höchstgrenzen (insbesondere § 288 Abs. 4 BGB, § 13e RDG).

17.8 Palior ist berechtigt, Daten über eine offene, fällige und nicht bestrittene Forderung an Auskunfteien zu übermitteln, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG erfüllt sind, insbesondere wenn

a) die Forderung fällig und nach mindestens zwei schriftlichen Mahnungen weiterhin offen ist, b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, c) Palior den Kunden rechtzeitig, spätestens mit der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und d) der Kunde die Forderung nicht bestritten hat.

Bestreitet der Kunde die Forderung, unterbleibt die Übermittlung, solange der Anspruch nicht rechtskräftig festgestellt oder tituliert ist. Wird eine gemeldete Forderung ausgeglichen, veranlasst Palior unverzüglich die Erledigungsmeldung.

17.9 Palior ist berechtigt, offene Forderungen gerichtlich geltend zu machen, insbesondere im Mahn- und Klageverfahren, und titulierte Forderungen zu vollstrecken. Die gesetzlichen Kosten trägt der Kunde, soweit er den Verzug zu vertreten hat.

17.10 Zahlungen des Kunden werden, sofern er keine abweichende Tilgungsbestimmung trifft, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet; bei mehreren offenen Forderungen wird zuerst die älteste getilgt.

§ 18 Erstattungen, Gutschriften und Prämien

18.1 Erstattungen erfolgen grundsätzlich über die ursprünglich verwendete Zahlungsart oder als Guthaben nach § 16.7.

18.2 Prämien, Boni und Wechselprämien werden nur gewährt, wenn die jeweils veröffentlichten Teilnahmebedingungen erfüllt sind und der zugrunde liegende Vertrag zum Auszahlungszeitpunkt aktiv, nicht gekündigt und nicht wegen Zahlungsverzugs pausiert oder gesperrt ist. Palior kann eine Prüfung vornehmen und die Auszahlung bis zu deren Abschluss zurückstellen. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nur, soweit die Teilnahmebedingungen dies ausdrücklich vorsehen.

18.3 Wird ein Vertrag, der zur Gewährung einer Prämie geführt hat, innerhalb der in den Teilnahmebedingungen genannten Frist beendet oder rückabgewickelt, kann Palior die Prämie zurückfordern oder mit bestehenden Forderungen verrechnen.


§ 19 Partner- und Empfehlungsprogramm

19.1 Palior kann ein Partner- oder Empfehlungsprogramm anbieten, über das ein Kunde für die Vermittlung neuer Kunden eine Provision erhält. Die Teilnahme ist freiwillig und setzt die Zustimmung zu den jeweils gültigen Teilnahmebedingungen voraus. Ein Anspruch auf Zulassung zum Programm besteht nicht.

19.2 Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn kumulativ

a) der vermittelte Vertrag wirksam zustande gekommen ist, b) eine etwaige Widerrufsfrist abgelaufen ist, ohne dass widerrufen wurde, c) das erste Entgelt vollständig bei Palior eingegangen und nicht zurückgebucht worden ist und d) der vermittelte Kunde zuvor nicht bereits Kunde von Palior war.

Maßgeblich für die Zuordnung ist die von Palior eingesetzte technische Nachverfolgung.

19.3 Nicht provisionsfähig sind insbesondere die Vermittlung an sich selbst, an eigene Unternehmen, an mit dem Partner verbundene Unternehmen oder an Personen desselben Haushalts sowie Vermittlungen, die durch unlautere Mittel zustande gekommen sind. Untersagt sind dabei insbesondere die Schaltung von Werbung auf Marken- oder Unternehmenskennzeichen von Palior in Suchmaschinen, das Setzen von Zuordnungsmerkmalen ohne aktive Nutzerhandlung, unerlaubte Werbe-E-Mails sowie irreführende Angaben über Leistungen oder Preise von Palior.

19.4 Wird ein vermittelter Vertrag innerhalb von sechs (6) Monaten nach seinem Beginn rückabgewickelt, widerrufen, wegen Zahlungsverzugs beendet oder das zugrunde liegende Entgelt zurückgebucht, entfällt der Provisionsanspruch rückwirkend. Bereits gutgeschriebene Provisionen kann Palior zurückfordern oder mit bestehenden Forderungen und Guthaben verrechnen.

19.5 Provisionen werden dem Guthabenkonto des Partners gutgeschrieben; für die Verrechnung und Auszahlung gilt § 16.7. Die Teilnahmebedingungen können einen Mindestauszahlungsbetrag vorsehen.

19.6 Der Partner wirbt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemittel selbst verantwortlich, insbesondere für Impressums-, Kennzeichnungs- und Wettbewerbsvorgaben, und stellt Palior von Ansprüchen Dritter frei, die aus seiner Werbung entstehen (§ 27). Werbemittel und Kennzeichen von Palior darf der Partner nur in der bereitgestellten Form und nur für die Bewerbung von Palior verwenden.

19.7 Beide Seiten können die Teilnahme am Programm jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen in Textform beenden; das Vertragsverhältnis über die bezogenen Leistungen bleibt davon unberührt. Bei einem Verstoß gegen 19.3 kann Palior die Teilnahme fristlos beenden; in diesem Fall entfallen noch nicht ausgezahlte Provisionen aus den betroffenen Vermittlungen.

19.8 Für die steuerliche Behandlung der Provisionen ist der Partner selbst verantwortlich. Ist er Unternehmer, weist er Provisionen umsatzsteuerlich korrekt aus.


§ 20 Domains

20.1 Bei der Registrierung, Verwaltung und Übertragung von Domains wird Palior als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar tätig. Der Domainvertrag im Verhältnis zur Vergabestelle kommt nach deren Bedingungen zustande.

20.2 Palior übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Zuteilung oder dauerhafte Aufrechterhaltung einer gewünschten Domain. Ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht.

20.3 Es gelten ergänzend die Registrierungsbedingungen und Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabestelle in ihrer jeweils gültigen Fassung; sie sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Palior weist dem Kunden auf Anfrage den Zugang zu diesen Bedingungen nach.

20.4 Der Kunde versichert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt. Er stellt Palior von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Registrierung oder Nutzung der Domain entstehen (§ 27).

20.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Vergabestelle hinterlegten Inhaberdaten stets aktuell und vollständig zu halten. Unrichtige Angaben können zur Löschung der Domain durch die Vergabestelle führen.

20.6 Kündigt der Kunde einen Domainvertrag, ist er verpflichtet, gleichzeitig anzugeben, ob die Domain gelöscht oder zu einem anderen Anbieter übertragen werden soll. Erteilt der Kunde bis zum Vertragsende keine Übertragungsanweisung und veranlasst er keinen Providerwechsel, ist Palior berechtigt, die Domain zu löschen oder an die Vergabestelle zurückzugeben. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht in diesem Fall nicht.

20.7 Für die Wiederherstellung bereits gelöschter Domains (Restore) sowie für Inhaberwechsel, Registrarwechsel und vergleichbare Sonderleistungen kann Palior Entgelte nach der jeweils gültigen Preisliste berechnen, die die Kosten der Vergabestelle abbilden.

20.8 Domainentgelte sind aufgrund der Vorleistungspflicht gegenüber der Vergabestelle auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung für die laufende Registrierungsperiode geschuldet und werden nicht anteilig erstattet.


§ 21 Wartungs-, Service- und Managed-Verträge

21.1 Gegenstand von Wartungs-, Service- und Managed-Verträgen sind die im jeweiligen Wartungsplan bzw. in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen, insbesondere Updates, Sicherheitsaktualisierungen, Überwachung, Backups, wiederkehrende Prüfungen und Supportkontingente.

21.2 Wartungsleistungen werden in dem vereinbarten Intervall erbracht. Palior bestimmt den konkreten Zeitpunkt innerhalb des Intervalls nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse.

21.3 Vereinbarte Reaktions- und Servicezeiten gelten nur innerhalb der vereinbarten Servicezeiten. Ohne gesonderte Vereinbarung gelten die auf der Website ausgewiesenen Standard-Servicezeiten.

21.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungs- oder Stundenkontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragbarkeit vereinbart ist. Eine Erstattung nicht genutzter Kontingente erfolgt nicht.

21.5 Leistungen, die über den vereinbarten Wartungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet. Dazu zählt insbesondere die Beseitigung von Störungen, die auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf Schadsoftware oder auf Software beruhen, die nicht von Palior stammt. Palior weist den Kunden vor Ausführung auf die Kostenpflicht hin.

21.6 Voraussetzung für Wartungsleistungen ist, dass der Kunde Palior die erforderlichen Zugänge dauerhaft bereitstellt und die betreuten Systeme nicht ohne Abstimmung verändert. § 12 gilt entsprechend.


§ 22 Zusatzleistungen, Upgrades und Downgrades

22.1 Zusatzleistungen (Addons) können während der Laufzeit eines Vertrags hinzugebucht werden. Sie teilen die Laufzeit und den Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags, sofern nichts anderes angegeben ist.

22.2 Für jede Zusatzleistung wird im Bestellprozess und im Kundenportal ausgewiesen, ob sie mit sofortiger Wirkung oder zum Monatsende gekündigt werden kann.

22.3 Bei einem Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) wird die Differenz für den verbleibenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet. Der neue Preis gilt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum vollständig.

22.4 Ein Wechsel in einen niedrigerwertigen Tarif (Downgrade) ist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, soweit die technischen Voraussetzungen des Zieltarifs erfüllt sind. Eine Erstattung für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht.

22.5 Mit Beendigung des Hauptvertrags enden auch die zugehörigen Zusatzleistungen.


§ 23 KI-gestützter Assistent

23.1 Palior stellt im Kundenportal und auf der Website einen KI-gestützten Assistenten bereit, der Anfragen in natürlicher Sprache beantwortet und bei der Nutzung der Angebote von Palior unterstützt. Er steht auch Interessenten offen, die noch keinen Vertrag mit Palior geschlossen haben; für sie gelten die Absätze dieses Paragraphen entsprechend. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er mit einem System der künstlichen Intelligenz und nicht mit einem Menschen interagiert. Die Nutzung ist freiwillig; der Kunde kann seine Anliegen jederzeit stattdessen über die regulären Supportkanäle klären.

23.2 Die Ausgaben des Assistenten werden automatisiert erzeugt und können unvollständig, veraltet oder inhaltlich unrichtig sein. Sie stellen keine rechtsverbindliche Erklärung von Palior und keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung dar. Der Kunde hat die Ausgaben vor einer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Ergebnisse ist mit der Bereitstellung nicht verbunden; verbindlich sind allein die vertraglichen Vereinbarungen und die Angaben in der Vertragsübersicht des Kundenportals.

23.3 Der Assistent trifft keine Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Kunden und keine Entscheidungen, die ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen, im Sinne von Artikel 22 DSGVO. Vertragsrelevante Entscheidungen trifft ausschließlich Palior durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

23.4 Der Kunde gibt in den Assistenten keine Inhalte ein, zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist. Untersagt ist insbesondere die Eingabe von Zugangsdaten und Schlüsseln, von personenbezogenen Daten Dritter ohne entsprechende Rechtsgrundlage, von besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO sowie von Berufs- oder Geschäftsgeheimnissen Dritter. Der Kunde ist für die von ihm eingegebenen Inhalte verantwortlich; § 27 gilt entsprechend.

23.5 Zur Erzeugung der Ausgaben übermittelt Palior die Eingaben des Kunden sowie den zur Beantwortung erforderlichen Kontext an den Anbieter des eingesetzten Sprachmodells, derzeit OpenAI (OpenAI Ireland Limited, 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland, unter Einbindung der OpenAI, L.L.C., 3180 18th Street, San Francisco, CA 94110, USA). Dabei kann eine Verarbeitung in den Vereinigten Staaten von Amerika und damit in einem Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines nach Artikel 44 ff. DSGVO zulässigen Übermittlungsinstruments, insbesondere der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission und, soweit einschlägig, des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-US Data Privacy Framework. Der Anbieter ist als Unterauftragsverarbeiter in der Liste nach § 30.4 ausgewiesen. Näheres regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 30.2).

23.6 Palior setzt den Dienst so ein, dass die Eingaben des Kunden nicht zum Training der Modelle des Anbieters verwendet werden. Die Speicherung beim Anbieter erfolgt nur für den zur Erbringung und zur Missbrauchskontrolle erforderlichen Zeitraum nach Maßgabe des mit dem Anbieter geschlossenen Vertrags.

23.7 Der Assistent ist eine unentgeltliche Zusatzfunktion. Er ist nicht Gegenstand der Verfügbarkeitszusage nach § 10.1 und der Gutschriftenregelung nach § 10.6. Palior kann Funktionsumfang, eingesetztes Modell und Anbieter ändern oder die Funktion einstellen, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen, datenschutzrechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist. § 9.4 findet auf den Assistenten keine Anwendung; ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.

23.8 Der Kunde nutzt den Assistenten nicht, um rechtswidrige Inhalte zu erzeugen, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, das System automatisiert oder in missbräuchlichem Umfang abzufragen oder Bestandteile des zugrunde liegenden Modells zu extrahieren. Bei Verstößen kann Palior den Zugang zu der Funktion sperren; §§ 8 und 12 gelten entsprechend.

23.9 Für Schäden, die auf der Verwendung von Ausgaben des Assistenten beruhen, haftet Palior nach Maßgabe von § 26. Eine darüber hinausgehende Haftung für die inhaltliche Richtigkeit automatisiert erzeugter Ausgaben ist ausgeschlossen.


§ 24 Daten, Datensicherung und Datenherausgabe nach Vertragsende

24.1 Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Backup-Service vereinbart ist. Der Kunde hat Sicherungen in einem seinem Risiko angemessenen Umfang und Intervall vorzunehmen und regelmäßig ihre Wiederherstellbarkeit zu prüfen.

24.2 Ist ein Backup-Service vereinbart, richten sich Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer nach der Leistungsbeschreibung. Eine Wiederherstellung erfolgt auf Anforderung des Kunden; hierfür kann ein Entgelt nach der jeweils gültigen Preisliste anfallen.

24.3 Vor Wartungsarbeiten, Migrationen und größeren Änderungen erstellt Palior nach Möglichkeit eine Sicherung. Ein Anspruch hierauf besteht nur im Rahmen eines vereinbarten Backup-Services.

24.4 Nach Beendigung eines Vertrags stellt Palior dem Kunden die auf den betroffenen Systemen gespeicherten Daten für einen Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen zum Abruf bereit, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Palior weist den Kunden vor Ablauf der Frist in Textform auf die bevorstehende Löschung hin.

24.5 Der Zugang zu den Daten nach 24.4 besteht unabhängig davon, ob noch Forderungen offen sind; Palior macht ihn nicht von einer Zahlung abhängig. Auf ausdrücklichen Wunsch kann Palior darüber hinaus einen individuellen Datenexport oder eine Migrationsunterstützung nach Aufwand erbringen; diese Zusatzleistungen kann Palior von der Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts abhängig machen.

24.6 § 24.4 findet auf pausierte Verträge keine Anwendung (§ 7.10).


§ 25 Nutzungsrechte und Schutzrechte

25.1 Soweit Palior im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Werke erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das für den Vertragszweck erforderliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

25.2 Rechte an Software, Frameworks, Bibliotheken, Schriften und Bildmaterial Dritter richten sich nach deren Lizenzbedingungen. Für den Erwerb erforderlicher Fremdlizenzen ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

25.3 Palior verbleibt das Recht, für die Leistungserbringung eingesetzte allgemeine Konzepte, Verfahren, Methoden und wiederverwendbare Komponenten weiterhin frei zu nutzen.

25.4 Der Kunde räumt Palior das Recht ein, die überlassenen Inhalte in dem zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang zu speichern, zu vervielfältigen und über das Internet zugänglich zu machen.

25.5 (nur Unternehmer) Palior ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo sowie mit einer Abbildung des erstellten Werks als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; Palior entfernt die Referenz dann innerhalb einer angemessenen Frist.


§ 26 Haftung

26.1 Palior haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso unbeschränkt haftet Palior nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

26.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

26.3 Im Übrigen ist die Haftung von Palior ausgeschlossen.

26.4 (nur Unternehmer) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach 26.2 der Höhe nach auf die vom Kunden im betroffenen Vertragsverhältnis in den zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000,00 EUR je Schadensfall.

26.5 Für den Verlust von Daten haftet Palior nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden (§ 24.1) erforderlich gewesen wäre. Hat der Kunde seine Sicherungspflichten verletzt, mindert sich die Haftung entsprechend seinem Mitverschulden.

26.6 Palior haftet nicht für Inhalte, die der Kunde über die bereitgestellten Systeme speichert, verbreitet oder zugänglich macht, sowie nicht für Schäden, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung, Pausierung oder unterlassenen Mitwirkung beruhen.

26.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Palior.

26.8 (nur Unternehmer) Schadensersatzansprüche von Unternehmern gegen Palior verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch nach den gesetzlichen Höchstfristen. Für Ansprüche nach 26.1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


26.9 Palior haftet nicht für Schäden, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden haben. Dazu zählen insbesondere seine Inhalte, von ihm eingesetzte oder beauftragte Software Dritter, seine Konfiguration, kompromittierte Zugangsdaten, unterlassene Aktualisierungen, unterlassene Datensicherung (§ 24.1) und eine Nutzung außerhalb der Leistungsbeschreibung.

26.10 Verursacht der Kunde schuldhaft einen Schaden an Systemen von Palior, anderer Kunden oder Dritter, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften auf Ersatz. Das gilt insbesondere für Schäden durch die Verbreitung von Schadsoftware, durch Angriffe, durch übermäßige Ressourcenbeanspruchung, durch den Versand unerlaubter Werbung und durch das Betreiben unsicherer Anwendungen. Ersatzfähig sind insbesondere die Aufwendungen für Gefahrenabwehr, Analyse, Wiederherstellung, die Bearbeitung von Abuse-Meldungen sowie Schäden durch den Verlust der Zustellbarkeit oder der Reputation betroffener IP-Adressen und Domains.

§ 27 Freistellung

27.1 Machen Dritte Ansprüche gegen Palior geltend, weil Inhalte, Domains, Kennzeichen oder Handlungen des Kunden Rechte verletzen, stellt der Kunde Palior von diesen Ansprüchen frei. Das gilt auch für Inhalte und Handlungen der von ihm zugelassenen Nutzer sowie für die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

27.2 Palior wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis abgeben, soweit dies rechtlich möglich und zumutbar ist.


§ 28 Widerrufsrecht für Verbraucher

28.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Palior UG (haftungsbeschränkt), Roonstraße 23a, 76137 Karlsruhe, E-Mail: kontakt@palior.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Hinweis zu Domains. Bei Verträgen über die Registrierung von Domains beginnt Palior mit der Ausführung der Leistung unmittelbar nach Vertragsschluss. Der Verbraucher wird hierauf im Bestellprozess gesondert hingewiesen und erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Palior UG (haftungsbeschränkt), Roonstraße 23a, 76137 Karlsruhe, E-Mail: kontakt@palior.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Dienstleistung: _______________________________ Bestellt am: _______________________________ Name des/der Verbraucher(s): _______________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________ Datum: _______________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.


§ 29 Besondere Bestimmungen für Unternehmer

29.1 Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern und ergänzen die vorstehenden Bestimmungen; im Widerspruchsfall gehen sie diesen vor.

29.2 Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht (§ 28.1).

29.3 Auch gegenüber Unternehmern gelten die ausgewiesenen Bruttopreise (§ 15.2). Nettopreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Für die Umsatzbesteuerung von Leistungen an Unternehmer im Ausland gilt § 15.3.

29.4 Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist richten sich nach § 5.4 und damit vorrangig nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Bestellbestätigung.

29.5 Die Haftung ist zusätzlich nach § 26.4 begrenzt; es gilt die Verjährungsregelung nach § 26.8.

29.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nach § 16.8 beschränkt.

29.7 Der Unternehmer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Bereitstellung, in Textform zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung insoweit als vertragsgemäß.

29.8 Palior ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Unternehmer kann in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Vertragsübernahme nur mit deren Zustimmung.

29.9 Ist der Unternehmer Kaufmann, richtet sich der Gerichtsstand nach § 36.3.


§ 30 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

30.1 Palior verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung als Verantwortlicher sind der Datenschutzerklärung unter palior.com/datenschutz zu entnehmen.

30.2 Soweit Palior im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa bei Hosting-, E-Mail-, Backup-, Wartungs- und Managed-Service-Leistungen, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird dem Kunden im Kundenportal zum Abschluss bereitgestellt und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses (§ 2.1).

30.3 Der Kunde ist bei der Auftragsverarbeitung Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte betroffener Personen verantwortlich.

30.4 Palior setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird dem Kunden im Kundenportal bereitgestellt; Änderungen werden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags mitgeteilt.

30.5 Palior trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Diese werden im Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert.

30.6 Zur Durchsetzung offener Forderungen übermittelt Palior Daten nach Maßgabe von § 17.7 an beauftragte Dienstleister und nach Maßgabe von § 17.8 an Auskunfteien. Zur Absicherung des Zahlungsausfallrisikos holt Palior Bonitätsinformationen nach § 16.6 ein. Einzelheiten hierzu enthält die Datenschutzerklärung.


30.7 Soweit Palior zur Leistungserbringung Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einsetzt oder personenbezogene Daten dorthin übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines nach Art. 44 ff. DSGVO zulässigen Übermittlungsinstruments, insbesondere eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder der Standardvertragsklauseln nebst ergänzenden Schutzmaßnahmen. Die betroffenen Dienstleister und Übermittlungsgrundlagen sind in der Datenschutzerklärung und in der Liste der Unterauftragsverarbeiter (30.4) ausgewiesen. Für den KI-Assistenten gilt ergänzend § 23.

§ 31 Vertraulichkeit

31.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden. Als vertraulich gelten Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Zugangsdaten, Sicherheitskonzepte, Preise und technische Konfigurationen.

31.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

31.3 Die Verpflichtung besteht für drei (3) Jahre nach Vertragsende fort.


§ 32 Höhere Gewalt

32.1 Ereignisse höherer Gewalt, die Palior die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien Palior für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks und Aussperrungen, großflächige Strom- oder Netzausfälle sowie schwerwiegende Angriffe auf die Infrastruktur, die Palior trotz zumutbarer Vorkehrungen nicht abwehren kann.

32.2 Palior wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren und zumutbare Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen zu begrenzen.

32.3 Dauert die Störung länger als zwei (2) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.


§ 33 Änderungen dieser AGB

33.1 Palior behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Anforderungen, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Kern der vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung werden hiervon nicht erfasst.

33.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die geänderten Bestimmungen, eine Gegenüberstellung der Änderungen sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf das Kündigungsrecht nach 30.3.

33.3 Der Kunde kann den Vertrag bis zum geplanten Inkrafttreten der Änderung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen.

33.4 Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde ihnen zustimmt. Palior fordert den Kunden hierzu bei der nächsten Anmeldung im Kundenportal zur Bestätigung auf. Stimmt der Kunde nicht bis zum geplanten Inkrafttreten zu, führt Palior den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin fort und kann den Vertrag zu diesem Termin ordentlich kündigen. Eine Sperrung der Leistungen allein wegen fehlender Zustimmung erfolgt nicht.


§ 34 Kommunikation und Erklärungen

34.1 Rechtserhebliche Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses können in Textform erfolgen, soweit das Gesetz keine strengere Form vorschreibt. Dazu zählen insbesondere Kündigungen, Mahnungen, Fristsetzungen und Änderungsmitteilungen.

34.2 Palior übermittelt Erklärungen an die zuletzt vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und stellt sie zusätzlich im Kundenportal bereit. Der Kunde hat sicherzustellen, dass an diese Adresse gerichtete Nachrichten zugehen, und ist verpflichtet, sein Kundenportal in angemessenen Abständen zur Kenntnis zu nehmen.

34.3 Der Kunde trägt das Risiko, das sich aus einer nicht mitgeteilten Änderung seiner Kontaktdaten ergibt.


§ 35 Übertragung des Vertrags und Unterauftragnehmer

35.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Palior in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

35.2 Für die Übertragung durch Palior gilt § 29.8.

35.3 Palior ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen (§ 9.5); datenschutzrechtlich gilt ergänzend § 30.4.


§ 36 Schlussbestimmungen

36.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.

36.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Karlsruhe.

36.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Karlsruhe. Palior bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

36.4 Palior ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

36.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Gleiches gilt, wenn sich in diesen AGB eine Regelungslücke zeigt.

36.6 An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung sowie zur Ausfüllung einer Regelungslücke treten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung. Eine Lücke schließen sie durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmung und dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.

36.7 Ist eine Bestimmung nur teilweise unwirksam, bleibt der übrige Teil der Bestimmung wirksam, soweit er aus sich heraus verständlich und sinnvoll bleibt. Die vorstehenden Absätze begründen keine Umgehung der gesetzlichen Vorgaben zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen; sie ersetzen insbesondere nicht die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge, dass eine gegenüber Verbrauchern unwirksame Klausel ersatzlos entfällt und an ihre Stelle das dispositive Gesetzesrecht tritt.

36.8 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang (§ 305b BGB).