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Umsatzsteuer-ID hinterlegen

Wann sich das lohnt, wie die Prüfung abläuft und was bei bereits gestellten Rechnungen gilt.

24. August 20262 Min. Lesezeit50 Aufrufe

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU verwendet. Für Geschäftskunden außerhalb Deutschlands entscheidet sie darüber, wie die Rechnung ausgestellt wird.

Wer sie hinterlegen sollte

SituationWirkung
Unternehmen in DeutschlandDeutsche Umsatzsteuer wird ausgewiesen
Unternehmen in der EU außerhalb DeutschlandsReverse-Charge, Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer
Unternehmen außerhalb der EURechnung ohne deutsche Umsatzsteuer
PrivatkundeUmsatzsteuer wird immer ausgewiesen

Hinterlegen

  1. Öffne Account → Persönliche Daten.
  2. Trage die Umsatzsteuer-ID im vorgesehenen Feld ein.
  3. Speichere.

Die Nummer wird automatisch gegen das europäische Register geprüft.

Format

Die ID beginnt mit dem Länderkürzel, gefolgt von der Nummer, zum Beispiel DE123456789. Gib sie ohne Leerzeichen und ohne Bindestriche ein.

Verwechsle sie nicht mit der Steuernummer deines Finanzamts. Das sind zwei verschiedene Nummern.

Wenn die Prüfung fehlschlägt

  • Schreibweise prüfen, besonders das Länderkürzel
  • Prüfen, ob die Nummer beim Finanzamt bereits freigeschaltet ist. Nach der Beantragung dauert das einige Zeit.
  • Firmenname und Anschrift müssen mit dem Registereintrag übereinstimmen

Zeitpunkt beachten

Die Umsatzsteuer-ID wirkt sich nur auf Rechnungen aus, die nach dem Hinterlegen erstellt werden. Trage sie ein, bevor die nächste Rechnung fällig wird.

Bereits ausgestellte Rechnungen werden nicht automatisch angepasst. Brauchst du eine Korrektur, erstelle ein Ticket und nenne die Rechnungsnummer. Ob eine nachträgliche Korrektur möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Zeitpunkt ab.

Reverse-Charge auf der Rechnung

Greift das Verfahren, steht auf der Rechnung ein entsprechender Hinweis und der Betrag wird ohne deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Steuerschuld geht auf dich als Leistungsempfänger über. Die Verbuchung nimmst du in deiner eigenen Buchhaltung vor.

Änderungen

Ändert sich deine Umsatzsteuer-ID, etwa nach einem Wechsel der Rechtsform, aktualisiere sie zeitnah im Konto.

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