Als Geschäftskunde verifizieren
Welche Nachweise wir brauchen, wie die Prüfung abläuft und was danach freigeschaltet wird.
Als Geschäftskunde bekommst du Zugang zu Produkten und Konditionen, die Privatkunden nicht offenstehen. Dafür prüfen wir einmalig deine Unternehmensdaten.
Verifizierung starten
Öffne im Kundenportal den Bereich für die Geschäftskundenverifizierung. Dort trägst du deine Unternehmensdaten ein und lädst die Nachweise hoch.
Welche Nachweise wir brauchen
| Nachweis | Wofür |
|---|---|
| Handelsregisterauszug | Bei eingetragenen Unternehmen |
| Gewerbeanmeldung | Bei Einzelunternehmen und Gewerbetreibenden |
| Ausweis des Geschäftsführers | Zur Identitätsprüfung |
| USt-IdNr. | Für die korrekte Rechnungsstellung |
Lade die Dokumente gut lesbar hoch. Ein scharfes Foto reicht, ein Scan ist besser. Unlesbare Unterlagen sind der häufigste Grund für Rückfragen.
Ablauf
- Daten eintragen und Nachweise hochladen
- Wir prüfen die Unterlagen
- Bei Rückfragen melden wir uns per E-Mail
- Nach erfolgreicher Prüfung wird dein Konto freigeschaltet
Die Prüfung dauert in der Regel ein bis zwei Werktage. Den aktuellen Stand siehst du jederzeit im Kundenportal.
Was sich danach ändert
- Rechnungen weisen deine Firmendaten aus
- Mit gültiger Umsatzsteuer-ID greift bei EU-Geschäftskunden das Reverse-Charge-Verfahren
- Bestimmte Produkte und Konditionen werden freigeschaltet
Für Verträge, die du als Unternehmen abschließt, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nicht. Es gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Häufige Rückfragen
Die Unterlagen sind zu alt. Wir brauchen einen aktuellen Auszug, üblicherweise nicht älter als drei Monate.
Die Angaben stimmen nicht überein. Firmenname und Anschrift im Konto müssen mit den Unterlagen übereinstimmen. Passe zuerst deine Stammdaten an.
Der Ausweis ist unvollständig abgebildet. Alle vier Ecken müssen sichtbar sein, nichts darf abgeschnitten sein.
Daten später ändern
Ändern sich Firmenname, Anschrift oder Rechtsform, aktualisiere deine Stammdaten. Bei einer Änderung der Rechtsform kann eine erneute Prüfung nötig sein.
